Dolmetscherdienste: Sicher und zuverlässig!

Beeidigte Dolmetscher dolmetschen treu und gewissenhaft bei Gericht, Behörden, der Polizei, dem Jugendamt sowie in Arztpraxen.

Sie haben ihre Qualifikation durch ein einschlägiges Studium nachgewiesen und sind darüber hinaus von einem Oberlandesgericht (OLG) öffentlich bestellt und beeidigt. Dadurch gewährleisten sie absolute Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit beim Übersetzen und Dolmetschen.


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Im jeweiligen Dolmetschergesetz der einzelnen Bundesländer sind die Berufspflichten für öffentliche bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer genaustens definiert, wie z. B. in Sachsen:

Sächsisches Dolmetschergesetz

§ 8 Berufspflichten

Der öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher ist verpflichtet,

  1. seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen,
  2. die ihm anvertrauten Dokumente sorgsam aufzubewahren, von ihrem Inhalt Unbefugten keine Kenntnis zu geben und sie einschließlich der Übersetzungen nur dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten auszuhändigen,
  3. Verschwiegenheit zu bewahren und Tatsachen, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, weder zu verwerten noch Dritten mitzuteilen und
  4. Aufträge für Dolmetscher- und Übersetzeraufgaben der Gerichte und Behörden des Freistaates Sachsen zu übernehmen; eine Ablehnung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

Bundesweite Beeidigung

Die öffentliche Bestellung und Beeidigung wird vom regionalen OLG vorgenommen und ist bundesweit gültig.

  • Strafprozess simultan dolmetschen in München
  • Urkunden übersetzen in Hamburg
  • Polizeiverhör live sprachübersetzen in Frankfurt

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